
Otto Benecke Stiftung e.V.
Garantiefonds Hochschule
Allgemein
Im Rahmen des Förderprogramms „Garantiefonds Hochschule“ hat die Otto Benecke Stiftung e.V. seit 1965 mehr als 400.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Fortsetzung und Ergänzung ihrer Ausbildung in Deutschland unterstützt.
Die Otto Benecke Stiftung e.V. arbeitet in enger Abstimmung mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule der Jugendmigrationsdienste. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten in allen Belangen der schulischen und beruflichen Integration und unterstützen junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums bzw. beim Einstieg in eine akademische Erwerbstätigkeit.
Der Garantiefonds Hochschule wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Art der Förderung
Das Förderprogramm richtet sich an junge Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen, sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten und eine akademische Laufbahn anstreben und die als Geflüchtete, Jüdische/r Immigrant/in oder Spätaussiedler/in bzw. deren Angehörige/r in Deutschland leben.
Beratung und Förderung erfolgen auf der Grundlage einer gründlichen Analyse der im Herkunftsland erworbenen Bildungsabschlüsse und der von den Ratsuchenden in Deutschland angestrebten Ausbildungs- bzw. beruflichen Ziele. Darauf aufbauend erarbeiten Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen individuellen Eingliederungs- und Bildungsplan und legen die einzelnen Ausbildungsschritte fest.
Die Berater informieren schon bei der Antragstellung und dann vor, während und nach der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der Otto Benecke Stiftung e.V. Sie geben Informationen über die Möglichkeiten und Wege zum Hochschulstudium bzw. zum Einstieg in den akademischen Beruf in Deutschland. Ergänzend beraten sie über Möglichkeiten der finanziellen Förderung (z.B. Garantiefonds Hochschule, BAföG, etc.) während der einzelnen Ausbildungsabschnitte.
Förderangebot:
- Sprachkurse Deutsch (Level B2-C1)
- Sprachkurse Englisch (Level B2)
- TestDaF-, Telc C1 Hochschule- und DSH-Kurse
- Vorbereitungskurse auf die Aufnahmeprüfung am Studienkolleg
- Studienkolleg
- Sonderlehrgang
Die Leistungen können folgende Punkte umfassen:
- Kurskosten
- Lernmittelpauschale
- Fahrtkosten
- Zuschuss zum Lebensunterhalt
- Zuschuss zu den Unterkunftskosten
- Kosten der Krankenversicherung
- Sonderbedarf wie Übersetzungs-, Anerkennungs- und Beglaubigungskosten
- Nachhilfeunterricht
Voraussetzungen
Folgende Zuwanderinnen und Zuwanderer werden gefördert:
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
- Ehegatten von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (wenn sie mit den Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen eingereist sind) sowie deren Abkömmlinge
- Personen, die einen Aufenthaltstitel gemäß §§ 22 und 23 AufenthG erhalten haben
- Personen mit Flüchtlingseigenschaft (§ 25 Abs. 2 AufenthG) oder subsidiärem Schutz in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 oder 4 Abs. 1 AsylG und deren Ehegatten und Kinder
- Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 AufenthG)
Der Antrag muss vor Erreichen des 30. Lebensjahres gestellt werden.
Bewerbung
Vor Aufnahme in die Förderung der Otto Benecke Stiftung e.V. ist ein Beratungsgespräch bei der örtlich zuständigen Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule zwingend vorgesehen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
https://www.bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
- Sprachkurse
Zielregionen
- Deutschland
Zielgruppen
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Geflüchtete
Bildungsphase
- Schulische Ausbildung
- Studium
Angestrebter Abschluss
- alle Bildungsabschlüsse
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Otto Benecke Stiftung e.V.
Kennedyallee 105-107
53175 Bonn
Telefon: +49 228 8163-0
E-Mail: post@obs-ev.de
Ansprechpartner
Martina Wagner
Telefon: +49 228 8163-129
Telefax: +49 228 8163-400
E-Mail: Garantiefonds@obs-ev.de
Internet: www.obs-ev.de/akademische-qualifizierung/garantiefonds-hochschule