
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V.
Studienförderung / Promotionsförderung
Allgemein
JÜDISCHE BEGABTENFÖRDERUNG – EINE GESCHICHTE MIT ZUKUNFT
Das 2009 gegründete Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) ist eines der dreizehn Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. Mit der gezielten Förderung begabter jüdischer Studierender und Promovierender leistet das Studienwerk einen wichtigen Beitrag für die Ausbildung einer neuen jüdischen Intellektualität in Deutschland und Europa. Dabei steht ELES für ein traditionsbewusstes, pluralistisches, weltoffenes und selbstbewusstes Judentum.
ELES fördert nach den Richtlinien des BMBF besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder dem Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG für ihre Ausbildung an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, d.h. Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland, der Europäischen Union und der Schweiz. Bewerbungen von nichtjüdischen Studierenden und Promovierenden sind möglich.
Art der Förderung
ELES fördert sowohl finanziell als auch ideell und begleitet seine Stipendiat_innen in vielfacher Hinsicht auf ihrem komplexen Weg zu akademischer Exzellenz und persönlicher Reife.
Das ideelle Förderprogramm des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks wird u.a. durch die Leo Baeck Foundation, die Jewish Agency for Israel, den Zentralrat der Juden in Deutschland, der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Udo Keller Stiftung Forum Humanum ermöglicht.
Voraussetzungen
- Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft oder Studium der Jewish Studies bzw. Promotion mit einem Thema, das eng mit Belangen der jüdischen Gemeinschaft verbunden ist
- Deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8
- Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz
- Die Bewerbung um eine Promovierendenförderung hat in der Anfangsphase der Erarbeitung der Dissertation zu erfolgen.
- ELES bietet keine Abschlussförderung.
STUDIERENDENFÖRDERUNG
WER KANN SICH BEWERBEN?
- Zum Auswahlverfahren der Studierendenförderung können Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten, Technischen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen sowie Kunstakademien, Kunsthochschulen und Musikhochschulen in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden. Abiturienten können sich ebenfalls bewerben.
- Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
- Bewerbungen für den Master sind möglich. ELES fördert nur viersemestrige Master. Die Bewerbung muss am Beginn des Masterstudiums erfolgen.
WAS WIR ERWARTEN
- Wir erwarten überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, aber auch Einsatz darüber hinaus: in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen und im gesellschaftlichen Umfeld.
PROMOVIERENDENFÖRDERUNG
WER KANN SICH BEWERBEN?
- Für die Aufnahme in die Promovierendenförderung können sich Promovierende bewerben, die zu jüdischen Themen forschen sowie fachlich ausgewiesene jüdische Promovierende aus allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin).
- Voraussetzung ist die Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland und – bei deutscher Staatsbürgerschaft – in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer außereuropäischen Hochschule gefördert werden.
- Die Bewerbung um eine Promotionsförderung sollte in der Anfangsphase der Erarbeitung der Dissertation erfolgen.
WAS WIR ERWARTEN
- ein wissenschaftlich außergewöhnlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb von drei Jahren abschließbar ist
- eine zielführende und dem Projekt sowie der Doktorandin oder dem Doktoranden angemessene akademische Betreuung
Bewerbung
Informationen zu den geforderten Bewerbungsunterlagen finden Sie unter https://eles-studienwerk.de/bewerbung/
Bitte beachten Sie die dort aufgeführten, formalen Hinweise zum Einreichen Ihrer Unterlagen.
Die Fristen für die Bewerbung um die Aufnahme in die Förderung des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks sind:
- 30. April bzw. 31. Oktober für die Aufnahme in die Promovierendenförderung
- 15. Juni für die Aufnahme in die Studierendenförderung zum Wintersemester
- 15. Dezember für die Aufnahme in die Studierendenförderung zum Sommersemester
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Weltweit
Bildungsphase
- Studium
- Promotion
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Master
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V.
Postfach 120852
10598 Berlin
Telefon: +49 30 318 0 591-0
Telefax: +49 30 318 0 591-10
E-Mail: info@ELES-studienwerk.de
Internet: www.ELES-studienwerk.de
Ansprechpartner
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e. V.
Telefon: +49 30 3199 8170-0
Telefax: +49 30 3199 8170-99
E-Mail: horn@eles-studienwerk.de
Internet: www.eles-studienwerk.de/