
Cusanuswerk e.V.
Promotionsförderung
Allgemein
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte katholische Studierende aller Fachrichtungen.
Art der Förderung
In der Promotionsförderung werden die Stipendien unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Wissenschaftliche Stellen mit Bezug zur Promotion sind bis zu einem Umfang von bis zu 25 % mit dem Stipendium vereinbar – d. h. Einkünfte daraus werden nicht angerechnet. Darüber hinausgehende Nebeneinkünfte werden anteilig angerechnet.
Das Grundstipendium beträgt monatlich 1.350 Euro. Hinzu kommt eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro monatlich. Ab dem 1.9.2017 kann für den Fall, in dem keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ein Krankenversicherungszuschuss in Höhe von 50% der Gebühren bis zu max. 100,00 Euro monatlich gezahlt werden. Die Promotion kann aus wissenschaftlichen Gründen max. drei Jahre lang gefördert werden, im Falle von Krankheit oder Kindererziehung kann die Förderdauer auf max. 4 Jahre ausgeweitet werden. Für die Zeit des Mutterschutzes gibt es die Option, die Förderung darüber hinaus um 3 weitere Monate zu verlängern. Die Laufzeiten anderer Förderungen müssen ggf. auf die Förderungshöchstdauer angerechnet werden. Ein vorübergehendes Aussetzen der Förderung ist im Einzelfall möglich.
Für Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten mit Kindern stehen Familien- und Kinderbetreuungszuschläge zur Verfügung. Zudem können Stipendiengelder des vierten Förderjahres für Eltern umgewidmet werden ("Zeit gegen Geld"), um weitere Mittel zur Kinderbetreuung bereit zu stellen.
Bei Auslandsaufenthalten können Stipendien-Zuschläge gewährt sowie Reisekosten und Studiengebühren erstattet werden.
Die Promotionsförderung wird finanziell elternunabhängig in Höhe von insgesamt 1.450,00 € gewährt. Ggf. können ein Kinderbetreuungszuschuss und ein Familienzuschuss i. H. v. jeweils 155,00 € beantragt werden und es gibt die Möglichkeit, Auslandsvorhaben zusätzlich fördern zu lassen (inklusive Studiengebühren). Seit dem 1.9.2017 kann für den Fall, in dem keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ein Krankenversicherungszuschuss in Höhe von 50% der Gebühren bis zu max. 100,00 Euro monatlich gezahlt werden. Förderungshöchstdauer sind 3 Jahre, bei Kindererziehung, Krankheit und Mutterschutzzeiten bestehen weitere Verlängerungsoptionen.
Promotionsförderung im Cusanuswerk bedeutet:
- attraktive finanzielle Förderung
- Zuschüsse und Beratung bei Auslandsaufenthalten
- besondere Unterstützung für Familien
- persönliche Begleitung
- ein vielfältiges Bildungsprogramm und ein reiches geistliches Programm
- ein großes Netzwerk von Geförderten und Ehemaligen.
Voraussetzungen
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie:
- hervorragende fachliche Leistungen, ein hohes Reflexionsvermögen sowie
- Neugier und Kreativität mitbringen.
- nachdenklich und offensiv sind, Fragen stellen und sich nicht mit einfachen
- Antworten zufrieden geben; dass sie bereit sind, Stellung zu beziehen und
- Verantwortung zu übernehmen.
- ihren eigenen Glaubensweg ernst nehmen, die Kirche gestalten, mit ihr
- leben und sich aus ihrem Glauben heraus für andere einsetzen.
Formale Voraussetzungen für die Bewerbung:
- katholische Konfession,
- deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes und der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8 (siehe auch "Ausländische Studierende")
- Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.
- Es werden keine Promotionen von ausländischen Staatsbürgern an ausländischen Universitäten gefördert.
Bewerben können sich fachlich ausgewiesene und gesellschaftlich engagierte Promovendinnen und Promovenden aller Disziplinen (mit Ausnahme studienbegleitender Promotionen der Humanmedizin), deren Dissertationsvorhaben sich in der Anfangsphase befinden. "Anfangsphase" bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 1/3 der Arbeit an der Dissertation fertiggestellt sein sollte. Eine engagierte Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass Promotionsvorhaben von Bewerbern ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Ausland nicht unterstützt werden können.
Die klassische Promotionsförderung wird zunächst für ein Jahr vergeben, danach ist eine Regelverlängerumg um ein weiteres Jahr möglich. Weitere Verlängerungen können aus nachgewiesenen fachlichen Gründen (max. 1 Jahr) sowie im Fall von Krankheit und Schwangerschaft/Kindererziehung (zus. max. 1 Jahr), sowie Mutterschutz (3 Monate) im Laufe der Förderung beantragt werden. Die Promotion kann in begründeten Fällen für deutsche Staatsbürger auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen, Leistungen und Verlängerungsmöglichkeiten finden Sie im Merkblatt für die klassische Promotionsförderung.
Bewerbung
Sie können sich für die Promotionsförderung mit einem Exposé Ihres Vorhabens bewerben.
Zum genannten Stichtag werden folgende Unterlagen in elektronischer Form erwartet:
- Personalbogen (s. Downloads unten)
- ausformulierter Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse (Schulbildung und Studium)
- Arbeitsplan (Exposé) - für die klassische Promotionsförderung
- Zeitplan
- ggf. besondere Begründung bei Auslandspromotion
- Foto
Des Weiteren
- Zulassung zur Promotion oder zum forschungsorientierten Aufbaustudium, zu letzterem inklusive Studienordnung.
- zwei Hochschullehrer-Gutachten. Lassen Sie uns das ausgefüllte und vom Gutachter unterschriebene Formular bitte als pdf-Datei zuschicken: [promotionsfoerderung(at)cusanuswerk.de].
- Bitte stellen Sie sicher, dass die Gutachten fristgerecht bei uns ankommen. Fehlende Gutachten zum Hochladeschluss führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Nach dem Einsendetermin findet zunächst eine interne Sichtung aller Bewerbungsunterlagen statt, die bis zu acht Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Wir werden Sie danach umgehend per Email informieren.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Auswahlverfahrens wird nach der internen Sichtung zusätzlich erwartet:
Vorlage der Examensarbeit (optional, nur falls diese im Bezug zum Promotionsprojekt steht)
Stellungnahme/Gespräch der Hochschulpastoral (Bitte erst nach Aufforderung durch das Cusanuswerk einen Termin dazu einholen, Sie erhalten von uns Bescheid)
Kolloquium mit einem Mitglied der Geschäftsstelle des Cusanuswerks (Sie werden von uns eingeladen)
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern entscheidet über die Aufnahme in die Förderung.
Verfahren II-2019 (Auswahlentscheidung im Mai 2019)
Registrierungsschluss: Donnerstag, 3. Januar 2019, 12 Uhr mittags
Hochladeschluss: Mittwoch, 9. Januar 2019, 12 Uhr mittags
Verfahren II-2020 (Auswahlentscheidung im Mai 2020)
Registrierungsschluss: Mittwoch, 8. Januar 2020, 12 Uhr mittags
Hochladeschluss: Mittwoch, 15. Januar 2020, 12 Uhr mittags
Verfahren I-2020 (Auswahlentscheidung im Januar 2020)
Registrierungsschluss: Mittwoch, 17. Juli 2019, 12 Uhr mittags
Hochladeschluss: Mittwoch, 24. Juli 2019, 12 Uhr mittags
Verfahren II-2020 (Auswahlentscheidung im Mai 2020)
Registrierungsschluss: Mittwoch, 8. Januar 2020, 12 Uhr mittags
Hochladeschluss: Mittwoch, 15. Januar 2020, 12 Uhr mittags
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
- Forschungsprojekte
Zielregionen
- Deutschland
- Australien / Neuseeland
Bildungsphase
- Promotion
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Master
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Cusanuswerk e.V.
Baumschulallee 5
53115 Bonn
Telefon: +49 228 98384-0
Telefax: +49 228 98384-99
E-Mail: info@cusanuswerk.de
Internet: www.cusanuswerk.de
Ansprechpartner
Liane Neubert
Telefon: +49 228 98384-34
Telefax: +49 228 98384-99
E-Mail: promotionsfoerderung@cusanuswerk.de
Internet: www.cusanuswerk.de/bewerbung/promovierende/promotion