
Betreuungswerk Post, Postbank, Telekom
Studienhilfe
Allgemein
Bücher kaufen, Studiengebühren und Miete zahlen – Studieren ist teuer. Leider verzichten immer mehr Abiturientinnen und Abiturienten aus finanziellen Gründen auf ein Studium.
Das darf nicht sein, denn gerade eine gute Ausbildung war nie wichtiger als heute und bietet eine solide Grundlage für ein eigenständiges, finanziell sorgenfreies Leben und eine sichere Zukunft.
Das Betreuungswerk Post Postbank Telekom kümmert sich unter anderem darum, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien studieren können.
Art der Förderung
Eltern von studierenden Kindern können wir einmal jährlich eine Unterstützungen für das Studium gewähren.
Voraussetzungen
Eltern von studierenden Kindern können wir einmal jährlich eine Unterstützung für das Studium gewähren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Eltern des/der Studierenden gehören zum Beschäftigtenkreis rund um Post, Postbank oder Telekom. Mehr dazu finden Sie unter: Wem können wir helfen
- Der/die Studierende bezieht BAföG.
- Das Betreuungswerk hilft dann, wenn das Elternhaus ein Studium nicht oder nicht ausreichend finanzieren kann. Die Einkommensgrenzen der Abgabenordnung dürfen daher nicht überschritten werden. Die Höhe der Studienhilfe ist abhängig von der Höhe der BAföG-Leistung.
- Es handelt sich um einen Vollzeitstudiengang an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
- Es sind bereits 3 Fachsemester absolviert. Ausnahme: Eltern, deren Kinder den jeweiligen BAföG-Höchstsatz beziehen, erhalten bereits ab dem ersten Semester eine Studienhilfe.
- Bei einem Auslandsstudium ist ein dreisemestriges Grundstudium an einer deutschen Uni, Hochschule oder FH vorausgegangen.
- Pro Kalenderjahr darf nur ein Antrag gestellt werden.
- Anträge müssen jeweils bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres bei uns eingegangen sein
Bewerbung
Pro Kalenderjahr kann ein Antrag gestellt werden. Die Studienbeihilfe wird einmalig pro Kalenderjahr gewährt und ist bis spätestens 31. Dezember des betreffenden Jahres beim Betreuungswerk zu beantragen.
Bewerbungsfrist: jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Studium
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Master
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Betreuungswerk Post, Postbank, Telekom
Maybachstraße 54/56
70469 Stuttgart
Telefon: +49 711 1356-0
Telefax: +49 711 1356-3699
E-Mail: bettina.waser@banst-pt.de
Internet: www.betreuungswerk.de
Ansprechpartner
Evelyn Fuchs
Telefon: +49 36922 40712
E-Mail: evelyn.fuchs@betreuungswerk.de
Internet: www.betreuungswerk.de/unsere-hilfe/studienhilfe/