
Reemtsma Begabtenförderungswerk
Reemtsa Stipendium
Allgemein
Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Schüler und Studenten, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können.
Art der Förderung
Schüler erhalten eine monatliche Förderung von 150 €. Studenten bekommen 200 €. Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung werden mit 175 € gefördert.
Voraussetzungen
Für eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk können sich Schüler der Oberstufe (11. und 12. Klasse, auch Juniorstudenten) und Studenten an einer deutschen Fachhochschule oder Universität (ab dem 1. Fachsemester, alle Fachrichtungen) bewerben. Eine Förderung ist nur bis zum Beginn des 30. Lebensjahrs möglich.
Für die Bewilligung der Förderung sind ausschlaggebend:
- die schulischen bzw. universitären Leistungen der Bewerber
- ihre besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung
- die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten darf insgesamt monatlich brutto 4.425 € nicht übersteigen
Weitere Kriterien wie z.B. soziales Engagement fließen in die Beurteilung des Bewerbers mit ein. Die einzelnen Kriterien werden von der Auswahlkommission bewertet.
Bewerbung
Um die Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium zu erhalten, müssen Interessenten ein Motivationsschreiben per Email an: info@begabtenfoerderungswerk.de an das Reemtsma Begabtenförderungswerk senden.
Die Übersendung des Motivationsschreibens für ein Sommersemester ist jeweils der 15. Januar des gleichen Jahres, für ein Wintersemester der 15. Juli des gleichen Jahres. Bitte beachten Sie, dass uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens zum 31. Januar bzw. 31. Juli ausgefüllt vorliegen müssen. Andernfalls können diese von der Auswahlkommission nicht berücksichtigt werden. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Frist für das Einsenden des Motivationsschreibens jeweils zwei Wochen vor Abgabe der komplett ausgefüllten Bewerbungsunterlagen ist. Für eine Bewerbung zum nächsten Semester ist ein neuer Antrag mit aktuellen Nachweisen zu stellen.
Achtung: Für eine Förderung zum kommenden Sommersemester müssen alle Bewerbungsunterlagen im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Januar eingehen. Für eine Förderung zum kommenden Wintersemester gilt der Bewerbungszeitraum 1. Juni bis 31. Juli. Außerhalb dieser Zeiträume eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsfrist: jeweils zum 31.01. und 31.07. eines jeden Jahres.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Schulische Ausbildung
- Studium
Angestrebter Abschluss
- alle Bildungsabschlüsse
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Reemtsma Begabtenförderungswerk
Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg
E-Mail: info@reemtsma-stipendium.de
Internet: reemtsma-stipendium.de/
Ansprechpartner
Reemtsma Begabtenförderungswerk
E-Mail: info@reemtsma-stipendium.de
Internet: reemtsma-stipendium.de/