
Bucerius Law School
Bucerius Chancen Stipendium
Allgemein
Die Bucerius Law School schreibt Chancen-Stipendien für Studierende aus, die auf ihrem bisherigen Bildungsweg individuelle Hürden überwunden haben. Den Studierenden bieten die Stipendien eine verlässliche Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten.
Art der Förderung
-finanzielle Zuwendung von EUR 300 monatlich über die gesamte Studienlaufzeit (13 Trimester) im Gesamtwert von bis zu EUR 15.600
-individuelle Beratung zu Begabtenförderwerken
-ggf. weitere ideelle Förderleistungen nach Absprache mit den Förderern des Stipendiums
Voraussetzungen
-Angebot eines Studienplatzes an der Bucerius Law School
-Nachweis finanzieller Bedürftigkeit (BAFöG-Berechtigung oder Begründung besonderer finanzieller Härten)
-Überwindung individueller bildungsbiografischer Hürden, z.B. gesundheitliche Beeinträchtigung, Migrations- oder Fluchthintergrund, Pflege von Angehörigen, Familie ohne Hochschulerfahrung, etc.
Bewerbung
Bewerbungen für das Stipendium sind nach Erhalt der Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren für die Bucerius Law School möglich.
Bewerbungsfrist: nach Erhalt der Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Studium
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Staatsexamen
Geförderte Fachrichtungen
- allgemein: Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Kontakt
Bucerius Law School
Jungiusstr. 6
20355 Hamburg
Telefon: +49 40 30706-0
E-Mail: info@law-school.de
Ansprechpartner
Hauck, Thies
E-Mail: thies.hauck@law-school.de
Internet: www.law-school.de/studium/jurastudium/kosten-unterstuetzung/chancen-stipendium