
Bayerisch-Französisches Hochschulzentrum (BFHZ)
Förderung von Forschungsaufenthalten und Praktika in Frankreich
Allgemein
Der Mobilitätszuschuss richtet sich an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.
Art der Förderung
Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.
Auswahlkriterien:
- Motivation
- akademischen Leistungen
- Gutachten eines Betreuers
- Sprachkenntnisse
Voraussetzungen
1. Mobilität im Rahmen einem Studiumsaufenthalt
- Sie sind in einer bayerischen oder französischen Hochschule immatrikuliert
- Ihre Studienphase im Partnerland wird mindestens 4 Monate dauern.
Der Antrag sollte folgende Dokumente enthalten:
- ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Vorstellung Ihres Studienvorhabens)
- Online-Gutachten durch einen Dozenten
- Zeugnisse: vom Abitur bis heute; Abitur inklusive; bitte nur benotete Scheine!
- evtl. Nachweise über Praktika oder Kurse in Frankreich, über Französischkenntnisse
- falls vorhanden, Studienplatzzusage der französischen Hochschule
- Nachweise über sonstige Praktika, Auslandsaufenthalte oder soziales Engagement
2. Mobilität im Rahmen einem Forschungspraktikum
- Sie sind in einer bayerischen oder französischen Hochschule immatrikuliert
- Ihre Forschungspraktikum wird mindestens ein Monat dauern
Wichtige Hinweise:
- Forschungspraktika in Unternehmen können nicht gefördet werden.
- Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.
Bewerbung
Die Anträge müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. April für das folgende Wintersemester und 15. November für das folgende Sommersemester eines jeden Jahres) eingereicht werden.
Der Antrag sollte folgende Dokumente enthalten:
- ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Vorstellung Ihres Studienvorhabens)
- Online-Gutachten durch einen Dozenten
- Zusage von der Gasteinrichtung
- Zeugnisse: vom Abitur bis heute; Abitur inklusive; bitte nur benotete Scheine!
- evtl. Nachweise über Praktika oder Kurse in Frankreich, über Französischkenntnisse
- Nachweise über sonstige Praktika, Auslandsaufenthalte oder soziales Engagement
Bewerbungsfrist: jeweils zum 15.04. und 15.11. eines jeden Jahres.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
- Praktikum im Ausland
- Studium im Ausland
Zielregionen
- Deutschland
- Frankreich
Zielgruppen
- Ausländische Studierende
Bildungsphase
- Studium
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Master
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Bayerisch-Französisches Hochschulzentrum (BFHZ)
Arcisstr. 21
80333 München
Telefon: +49 89 289226-01
Telefax: +49 89 289226-00
E-Mail:
Internet: www.bayern-france.org
Ansprechpartner
BayFrance (Bayerisch-Französisches Hochschulzentrum) an der Technischen Universität München
Telefon: +49 89 289 226-01
Telefax: +49 89 289 226-00
E-Mail:
Internet: www.bayern-france.org/de/foerderung/unsere-foerderprogramme/studierende