
SFAS Stiftung
Ausbildungsförderung
Allgemein
SFAS ist die Abkürzung für „Stiftung zur Förderung von Ausbildung und Studium“. Die Stiftung wurde am 29.12.1986 als rechtskräftige Stiftung bürgerlichen Rechts von Wirtschaftsprüfern errichtet und vom Senat der Freien Hansestadt Hamburg genehmigt. Das Vermögen der Stiftung besteht im Wesentlichen aus Finanzanlagen. Aus der Anlage dieses Vermögens resultierende Erträge stehen zur Erfüllung des Stiftungszweckes zur Verfügung. Vertreten wird die Stiftung durch einen Vorstand, der die Geschäfte führt und durch ein fünfköpfiges Kuratorium, das als Aufsichtsorgan über die Einhaltung der Stiftungsverfassung wacht und über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Die Stiftung ist gemeinnützig.
Art der Förderung
Stiftungszweck ist die Ausbildungsförderung auf dem Gebiet des Treuhand- und Steuerwesens, des Zeitungswesens sowie – damit zusammenhängend – die Völkerverständigung und internationale Zusammenarbeit. Begabten jungen Menschen soll ermöglicht werden, im In- und Ausland fachliche Kenntnisse zu erwerben und Kontakte zu knüpfen, die im späteren Berufsleben bei der praktischen Umsetzung von internationaler Zusammenarbeit und Völkerverständigung helfen sollen.
Voraussetzungen
Zwei Grundvoraussetzungen sind zu erfüllen:
- gute fachliche Leistungen
- finanzielle Bedürftigkeit.
Gewährt werden Stipendien für die Ausbildung im In- und Ausland auf dem Gebiet der/des
- Wirtschaftlichen Prüfungswesen
- Wirtschafts- und Steuerrechts
- Zeitungswesen
- sowie Stipendien zur Förderung der Völkerverständigung und der internationalen Zusammenarbeit an in- und ausländische Stipendiaten.
Wegen der begrenzten Fördermittel liegt der Schwerpunkt der Mittelvergabe auf den beiden erstgenannten Fachgebieten.
Bewerbung
Die Qualität der fachlichen Leistungen belegen Sie z. B. durch
- Abiturzeugnis
- Abschlussstudienzeugnis mit Gesamtnote (Master- Bachelor- Diplomabschluss)
- Zwischenzeugnisse im Studienfach
- Zeugnisse über Praktika und andere Arbeitsverhältnisse
- Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben eines/r Hochschullehrers/in
Die Zeugnisse reichen Sie zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf, einem aktuellen Studiennachweis und einem Lichtbild bei uns ein.
Den Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit führen Sie durch Ausfüllen eines Selbstauskunftsbogens. Dieser Selbstauskunftsbogen gibt Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und dient der Ermittlung des Förderbetrages.
Gefördert wird nur, wer sein Studium nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Den Selbstauskunftsbogen fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Deutschland
- Weltweit
Bildungsphase
- Studium
Angestrebter Abschluss
- alle Bildungsabschlüsse
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
SFAS Stiftung
Karl-Gerold-Platz 1
60594 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2199-3316
Telefax: +49 69 5600-3814
E-Mail: w.lauth@fr-online.de
Internet: www.sfas-online.de/
Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Franz Mayr
Telefon: +49 (0) 6172.42961
E-Mail: franz.mayr@fr.de
Internet: www.sfas-online.de/