
Universität Erlangen-Nürnberg
Konvikt-Stiftung
Allgemein
Die Konviktstiftung wurde im Jahr 1747 von Markgraf Friedrich zu Bayreuth errichtet, der damit würdige und bedürftige Studierende des Faches Evangelische Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg fördern wollte. Sie ist die älteste Stiftung der Universität.
Eine im Jahr 1930 entstandene Konviktordnung, die die Förderung regelte, ist durch die aktualisierte Fassung einer Stiftungssatzung im Jahr 2003 ersetzt worden.
Art der Förderung
Die Konviktstiftung vergibt vorrangig Studienbeihilfen an würdige und bedürftige Studierende des Fachs Evangelische Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Dies können auch Studienbeihilfen zur Finanzierung des internationalen Studentenaustausches im Fach Evangelische Theologie sein.
Es werden Studienbeihilfen in Höhe von 750,- Euro vergeben. Eine maximal dreimalige Gewährung an denselben Bewerber ist möglich.
Die Studienbeihilfen sind zweckgebunden für die Beschaffung von Literatur bzw. Arbeitsmaterial, Arbeitshilfen oder zur Finanzierung des Studentenaustausches zu verwenden, deren Kosten aus den üblichen studentischen Lebenshaltungsmitteln nicht gedeckt werden können. Unter Arbeitshilfen sind auch Computer nebst Zubehör zu verstehen.
Voraussetzungen
Vergabe von Studienbeihilfen an würdige und bedürftige Studierende des Faches Evangelische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Antragsteller für eine Studienbeihilfe aus der Konviktstiftung müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Würdigkeit (Studium der Evangelischen Theologie an der FAU nach dem 4. Fachsemester; Zugehörigkeit zur Evang.- Lutherischen Kirche; Nachweis der Konfirmation)
- Bedürftigkeit (Anspruch auf BAföG)
- Hauptwohnsitz in Bayern
Bei Anträgen im Rahmen des internationalen Studentenaustausches wird auf den Nachweis des Studiums der Evang. Theologie an der FAU, auf den Bedürftigkeitsnachweis, sowie auf den Nachweis des Hauptwohnsitzes in Bayern verzichtet.
Nach Verausgabung der Studienbeihilfe ist ein Nachweis über deren Verwendung (z.B. Rechnung) bei der
Universität Erlangen-Nürnberg, Referat H 2, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen einzureichen.
Bewerbung
Antragsteller, die die dargelegten Förderungsvoraussetzungen erfüllen, richten ihren schriftlichen Antrag auf Gewährung einer einmaligen Studienbeihilfe aus der Konvikt-Stiftung bitte an Herrn Prof. Dr. Hacik Rafi Gazer, Stipendienbeauftragter des Fachbereichs Theologie, Kochstr. 6, 91054 Erlangen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Immatrikulationsbescheinigung an der FAU (nicht bei Anträgen auf Studienbeihilfen zur Finanzierung des Internat. Studentenaustausches notwendig)
- Bescheinigung des zuständigen Pfarramtes über die Konfirmation und die bestehende Zugehörigkeit zur Evang.- Lutherischen Kirche
- Aktueller Förderungsbescheid des Studentenwerkes gemäß BAföG (nicht bei Anträgen auf Studienbeihilfen zur Finanzierung des Internat. Studentenaustausches notwendig)
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Bayern (nicht bei Anträgen auf Studienbeihilfen zur Finanzierung des Internat. Studentenaustausches notwendig)
- Formlose Mitteilung über die geplante Verwendung
Über die Vergabe der Studienbeihilfen entscheidet der Rektor der FAU nach einem Vorschlag des Fachbereichs Theologie.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Studium im Ausland
- Sach- und Reisekosten
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Studium
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Master
- Magister
Geförderte Fachrichtungen
- Gesellschafts- und Sozialwissenschaften: Theologie (evangelisch)
Kontakt
Universität Erlangen-Nürnberg
Schlossplatz 4
91054 Erlangen
Postfach 3520
91023 Erlangen
Telefon: +49 9131 85-26603
Telefax: +49 9131 85-0
E-Mail: ibz@zuv.uni-erlangen.de
Internet: www.uni-erlangen.de
Ansprechpartner
Stefanie Penschuck
Telefon: +49 9131 85-22894
E-Mail: stefanie.penschuck@fau.de
Internet: www.fau.de/universitaet/stiften-und-foerdern/stiftungen/philosophische-fakultaet-und-fachbereich-theologie/#letter-K