Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
EXIST-Gründerstipendium
Allgemein
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Der ESF ist einer der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.
Art der Förderung
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
- Coaching:
- 5.000 Euro
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Voraussetzungen
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel
#Gründer/in - erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
Bewerbung
Der Antrag kann jederzeit von Hochschulen und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestellt werden.
Hinweise und weitere Informationen:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Infotelefon
Telefon: 030 20199-411
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
- Sach- und Reisekosten
- Förderung von Absolventen
- Ideelle Förderung
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Berufsausbildung / Weiterbildung
- Studium
- Promotion
Angestrebter Abschluss
- alle Bildungsabschlüsse
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Internet: www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Ansprechpartner
Forschungszentrum Jülich GmbH
Telefon: +49 30 20199-411
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Internet: www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html