Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Immanuel-Kant-Promotionsstipendium
Allgemein
Die Kulturstaatsministerin fördert mit dem Immanuel-Kant-Stipendium den hervorragend qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs in den Geschichts-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften.
Art der Förderung
Gefördert werden u. a. Vorhaben aus den Bereichen Geschichte und Politik, Europäische Ethnologie/Volkskunde, Kunstgeschichte, Literatur- und Sprachgeschichte, Migrationsforschung und Sozialwissenschaft.
Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 1.550 Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder sowie für einen Forschungsaufenthalt kommen.
Voraussetzungen
Es können Promovierende gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren Arbeitsvorhaben eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt.
Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen oder den sie betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Diese müssen im Sinne der jeweiligen Promotionsordnungen prüfungsberechtigt sein.
Bewerbung
Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?
Zu den Antragsunterlagen gehören:
- Angaben zur Person der Bewerberin / des Bewerbers und ihrer / seiner wissenschaftlichen Qualifikation (Lebenslauf und Zeugnisse)
- Thema, Fragestellung, Forschungsstand und Ziel der geplanten Arbeit,
- Zeitplan für das Vorhaben,
- Nachweis der Promotion an einer deutschen Universität oder Anbindung an eine deutsche Universität (Cotutelle-Verfahren),
- Gutachten der die Dissertation betreuenden Hochschullehrenden,
- Zweitgutachten eines weiteren Hochschullehrenden.
- Detaillierte Angaben zu Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen finden Sie in der Stipendien-Richtlinie.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen digital im pdf-Format beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Oldenburg ein: bkge@bkge.uni-oldenburg.de
Bewerbungsfrist: jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
- Forschungsprojekte
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Promotion
Angestrebter Abschluss
- Interne Promotion
- Externe Promotion
Geförderte Fachrichtungen
- Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Geschichtswissenschaft
- Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Kulturwissenschaften
Kontakt
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 272-0
Telefax: +49 30 18 272-2555
E-Mail: internetpost@bundesregierung.de
Internet: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/beauftragte-fuer-kultur-und-medien.html
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Telefon: +49 441 96 19 5-0
Telefax: +49 441 96 19 5-33
E-Mail: bkge@bkge.uni-oldenburg.de
Internet: www.bkge.de/Foerderungen-Stipendien-BKM/Immanuel-Kant-Stipendium/