
Werner Otto Stiftung
Förderung des medizinisch-wissenschaftlichen Nachwuches an der Universität Hamburg
Allgemein
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin an der Universität Hamburg wird von der Werner Otto Stiftung seit 1997 einmal jährlich folgendes Stipendium vergeben:
Werner Otto-Stipendium zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin an der Universität Hamburg
Art der Förderung
Das Stipendium beträgt zurzeit monatlich EUR 900,-- und ist auf die Dauer von maximal zwei Jahren begrenzt.
Voraussetzungen
Das Stipendium ist zur Förderung des besonders begabten wissenschaftlichen Nachwuchses vorgesehen. Es soll vergeben werden für zeitlich besonders aufwändige und wissenschaftlich anspruchsvolle Doktorarbeiten, die an einer Institution der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg oder an einer mit ihr assoziierten Institution angefertigt werden. Mit dem Stipendium soll der Anreiz für solche wissenschaftlichen Arbeiten, die eine Verlängerung der Promotionsdauer und entsprechende finanzielle Einbußen mit sich bringen, erheblich verstärkt werden.
Bewerbung
Der Stipendienantrag ist über den jeweiligen Forschungsleiter - nicht von den Doktoranden direkt - an die Werner Otto Stiftung zu stellen.
Über die Gewährung des Stipendiums entscheidet das Kuratorium der Werner Otto Stiftung nach freiem Ermessen nach einer Vorprüfung durch ein Expertengremium.
Die Bewerbung für das Stipendium ist jeweils bis zum 14. Juli 2017 bei der Werner Otto Stiftung, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg, einzureichen. Die Entscheidung des Kuratoriums erfolgt in der nachfolgenden Kuratoriumssitzung, die im November 2017 stattfindet.
Die Stipendienanträge sind über den jeweiligen Forschungsleiter - nicht von dem Doktoranden - direkt an die Werner Otto Stiftung, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg, zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Darstellung des Promotionsvorhabens, Zielsetzung und Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan und Angabe des voraussichtlichen Erscheinungsdatums der Dissertation.
- Gutachten des Forschungsleiters
- Tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung des Doktoranden, dass er die sich für ihn aus diesen Richtlinien ergebenden Verpflichtungen übernimmt.
Die Stipendienanträge sind bis zum 31.07. jeden Jahres in 15-facher Ausfertigung (1 Original, 14 Kopien) doppelseitig bedruckt, bei der Werner Otto Stiftung einzureichen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt in der nachfolgenden Kuratoriumssitzung der Werner Otto Stiftung, die in der Regel im November stattfindet.
Bewerbungsfrist: jeweils zum 31.07. eines jeden Jahres.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Promotion
Angestrebter Abschluss
- Interne Promotion
- Externe Promotion
Geförderte Fachrichtungen
- Medizin, Gesundheitswesen: Medizin
Kontakt
Werner Otto Stiftung
Wandsbeker Str. 3-7
22179 Hamburg
Telefon: +49 40 6461-1082
Telefax: +49 40 6461-2960
E-Mail: info@werner-otto-stiftung.de
Internet: www.werner-otto-stiftung.de
Ansprechpartner
Werner-Otto-Stiftung
Telefon: +49 40 6461-1082
Telefax: +49 40 6461-2960
E-Mail: info@werner-otto-stiftung.de
Internet: www.werner-otto-stiftung.de