Gertrud und Alexander Böhlig-Stiftung
Promotions- und Habilitationsstipendien
Allgemein
1999 testamentarisch von Dr. Gertrud Böhlig errichtet im Gedenken an und in Fortsetzung des Lebenswerkes des Ehepaares Prof. Dr. theol. Dr. phil. Alexander Böhlig (verstorben am 25. Januar 1996) und seiner Ehefrau Dr. Gertrud Böhlig (verstorben am 27. Mai 1999)
Art der Förderung
Die Stiftung vergibt Promotions- und Habilitationsstipendien und fördert Vortragsreihen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Ebenso vergibt sie Beihilfen an Institutionen für die Anschaffung von christlich-orientalischer Literatur sowie Druckkostenbeihilfen. Sie vergibt darüber hinaus alle zwei Jahre den Alexander Böhlig-Preis. Die Auszeichnung wird für hervorragende Promotionen und Habilitationen, die nicht älter als zwei Jahre alt sein dürfen, aus dem Fachgebiet des Christlichen Orients und der antiken Christengeschichte der östlichen Reichshälfte verliehen.
Voraussetzungen
Förderung der Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients unter besonderer Berücksichtigung von Geistesströmungen der Gnosis und des Manichäismus sowie des Einflusses der griechischen und jüdischen Kultur auf die östliche Hälfte des römischen Reiches und dessen Nachfolgerstaaten.
Bewerbung
Alexander-Böhlig-Preis
Bewerbungen sind bis zum 15.04.2018 in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Getrud-und-Alexander-Böhling-Stiftung
c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH
z. Hd. Jutta Rüdel
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Stipendien
Stipendien werden nur für eine Laufzeit von 12 Monaten gewährt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für die Bewerbung um ein Stipendium müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bewerbungsanschreiben mit Angaben über Beginn und Dauer der Förderung sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Informationen über den Stand der Arbeit (5-8 Seiten). Erforderlich sind ebenfalls ein tabellarischer Lebenslauf und mind. ein Gutachten eines Hochschullehrers sowie Informationen über die Sprachkenntnisse bezogen auf das Promotions-/Habilitationsvorhaben.
Für alle Förderanträge müssen die Unterlagen bis zum 15. Oktober e. J. bei der Stiftung unter der Adresse des Deutschen Stiftungszentrums in Essen vorliegen.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Förderung von Absolventen
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Promotion
- Habilitation
Angestrebter Abschluss
- Interne Promotion
- Externe Promotion
Geförderte Fachrichtungen
- allgemein: Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung
Kontakt
Gertrud und Alexander Böhlig-Stiftung
Internet: www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungen/gertrud-und-alexander-b%C3%B6hlig-stiftung
Ansprechpartner
Jutta Rüdel
Telefon: +49 201 8401-163
Telefax: +49 201 8401-255
E-Mail: jutta.ruedel@stifterverband.de
Internet: www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungen/gertrud-und-alexander-b%C3%B6hlig-stiftung