
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Stipendium der Votum-Stiftung
Allgemein
Im Fokus der Stiftung steht die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung von Personen - vornehmlich von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen - die als bedürftig im Sinne der Abgabenordnung gelten.
Art der Förderung
In welchem Programm wird gefördert?
In den Bachelor-, Jura-, Master- und MBA-Programmen der EBS Universität.
Wie wird gefördert?
Teilweise oder vollständige Übernahme der Studiengebühren in Form von Stipendien und/oder Darlehen, sowie weitere finanzielle Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Voraussetzungen
Gefördert werden Studierende der EBS, die vornehmlich Voll- und Halbwaisen sowie Scheidungs- und Sozialwaisen sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist.
Bewerbung
Zu einem vollständigen Antrag für die Förderung der „Votum-Stiftung“ gehören die folgenden Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Motivationsschreiben
- Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- gegeb. Waisenrenten-Bescheid
- Finanzplanung des Studiums
- gegeb. Information über weitere Stipendien-Bewerbungen
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfristen für das Stipendium richten sich nach den Fristen des jeweiligen Studienprogramms.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
- Studiengebühren
Zielregionen
- Deutschland
Zielgruppen
- Waisen
Bildungsphase
- Studium
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Master
- Staatsexamen
Geförderte Fachrichtungen
- allgemein: Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Kontakt
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Gustav-Stresemann-Ring 3
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 7102-00
Internet: www.ebs.edu
Ansprechpartner
Daniela Frey
Telefon: +49 611 7102-1570
Telefax: +49 611 7102-101570
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