
Bucerius Law School
Fellowships für Auslandstrimester
Allgemein
Die Bucerius Law School wird von zahlreichen namhaften Kanzleien, Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen gefördert. Einige dieser Freunde & Förderer vergeben über die Förderung der Hochschule hinaus spezifische Fellowships für das obligatorische Auslandstrimester im Jurastudium.
Art der Förderung
Die Fellowships betragen jeweils EUR 2.000. Die Verantwortung für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten liegt bei den jeweiligen Förderern.
Voraussetzungen
Bewerben können sich alle Studierenden der Bucerius Law School vor Beginn des obligatorischen Auslandstrimesters. Zum Teil sind die Stipendien für Studienaufenthalte in ausgewählten Regionen oder an spezifischen Partneruniversitäten der Bucerius Law School reserviert.
Bewerbung
Der Bewerbungsschluss für die einzelnen Fellowships wird rechtzeitig vor dem Beginn des Auslandstrimesters bekannt gegeben.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Praktikum im Ausland
- Studium im Ausland
Zielregionen
- Weltweit
Bildungsphase
- Studium
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Staatsexamen
Geförderte Fachrichtungen
- allgemein: Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften: Rechtswissenschaft
Kontakt
Bucerius Law School
Jungiusstr. 6
20355 Hamburg
Telefon: +49 40 30706-0
E-Mail: info@law-school.de
Ansprechpartner
Annalena Galle
Telefon: +49 40 30706-264
E-Mail: annalena.galle@law-school.de
Internet: www.law-school.de