Mie-Stiftung
Förderung von Waisen
Allgemein
Die Mie-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin.
Sie wurde aufgrund testamentarischer Verfügung der Stifterin Elisabeth Mie im Jahre 1957 errichtet. Sie ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und unterliegt der Staatsaufsicht Berlins.
Art der Förderung
Die Stiftung verfolgt den satzungsmäßigen Zweck, aus ihren Erträgnissen elternlose, evangelische, deutsche, bedürftige Mädchen (Vollwaisen) zu unterstützen.
Soweit die Erträgnisse nicht für die Unterstützung von Vollwaisen ausgegeben werden können, dürfen auch Mädchen, denen ein Elternteil fehlt (Halbwaisen), unterstützt werden. Es stehen für die Förderung von Halbwaisen jedoch regelmäßig nicht genügend Mittel zur Verfügung.
Voraussetzungen
Als bedürftige Mädchen werden Mädchen und Frauen unter 30 Jahren angesehen, die über kein nennenswertes Vermögen und kein Einkommen verfügen, welches das Vierfache bzw. wenn sie alleinstehend sind, das Fünffache des Regelsatzes nach dem Bundessozialhilfegesetz übersteigt.
Bewerbung
Anträge auf Förderung sind schriftlich zu richten an den Vorstand:
Mie-Stiftung
c/o Wahle
Kniephofstr. 49
12157 Berlin
Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die Zuwendung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Deutschland
Zielgruppen
- Waisen
- Frauen
Bildungsphase
- alle Bildungsabschnitte
Angestrebter Abschluss
- alle Bildungsabschlüsse
Geförderte Fachrichtungen
- alle Fachrichtungen
Kontakt
Mie-Stiftung
c/o Wahle, Kniephofstr. 49
12157 Berlin
Telefon: +49 152 54556394
E-Mail: vorstand@mie-stiftung.de
Internet: www.mie-stiftung.de
Ansprechpartner
Dr. Sebastian Wahle
Telefon: +49 152 54556394
E-Mail: vorstand@mie-stiftung.de
Internet: www.mie-stiftung.de/Foerderung