Karl-Gerold-Stiftung
Ausbildungsstipendium
Allgemein
Karl Gerold hat die Stiftungsverfassung noch zu seinen Laufzeiten festgelegt. Die Stiftung wurde nach seinem Ableben aufgrund seiner testamentarischen Verfügung errichtet und im August 1975 als rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts vom Hessischen Minister des Inneren genehmigt. In diese Stiftung wurden von Karl Gerold und seiner Ehefrau Elsy Gerold-Lang wesentliche Teile ihres Vermögens eingebracht. In der Präambel zur Stiftungsverfassung hat er festgeschrieben, dass die Stiftung von ihm „bestimmt“ ist, die „Haltung der „Frankfurter Rundschau“, wie sie von ihm als Herausgeber, Verleger und Chefredakteur geprägt ist, zu erhalten. Nach seinem Willen soll sie sein und bleiben eine unabhängige, politisch engagierte, linksliberale Tageszeitung, verpflichtet dem Geist des Grundgesetzes und den Menschenrechten und ständig eintretend für das unbedingte Prinzip der Demokratie und für soziale Gerechtigkeit“. Auch die überregionale Verbreitung der „Frankfurter Rundschau“ hat Karl Gerold in der Satzung des Druck- und Verlagshauses Frankfurt am Main GmbH verankern lassen. Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, insbesondere auf dem Gebiet des Zeitungswesens und des graphischen Gewerbes; er wird erfüllt durch
- Zuwendungen an Hoch- und Fachschulen, die auf für Journalisten wichtigen Gebieten tätig sind,
- Gewährung von Studienstipendien für Studenten dieser Hoch- und Fachschulen,
- Ausbildungs- und Reisestipendien für Nachwuchskräfte im Zeitungswesen und
- Zuwendungen an soziale, als gemeinnützig anerkannte Ausbildungseinrichtungen.
Art der Förderung
Die Förderdauer ist auf höchstens 15 Monate begrenzt.
Voraussetzungen
Welche Ausbildungsstudiengänge fördern wir?
Im Regelfall fördern wir Studiengänge unabhängiger Journalistenschulen wie z. B.
- Deutsche Journalistenschule München
- Evangelische Medienakademie/Journalistenschule Berlin
- Journalismus-Seminare deutscher Universitäten (z.B. Berlin, Mainz, München)
Wir fördern keine Medien- und Kommunikationsstudiengänge.
Zwei Grundvoraussetzungen sind zu erfüllen:
- gute fachliche Leistungen
- finanzielle Bedürftigkeit.
Gefördert wird nur, wer sein Studium nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
Bewerbung
Die Qualität der fachlichen Leistungen belegen Sie z. B. durch
- Abiturzeugnis
- Abschlußstudienzeugnis mit Gesamtnote (Master- bzw. Diplomabschluss)
- Zwischenzeugnisse im Studienfach
- Zeugnisse über Praktika und andere Arbeitsverhältnisse
- Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben eines/r Hochschullehrers/in oder Mentors.
Diese Zeugnisse reichen Sie zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf, einem Studiennachweis und einem Lichtbild bei uns ein.
Den Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit führen Sie durch Ausfüllen eines Selbstauskunftsbogen , der Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gibt und ein mögliches Fördersoll ermittelt.
Den Selbstauskunftsbogen fügen Sie Ihrer Bewerbung bei.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Berufsausbildung / Weiterbildung
Geförderte Fachrichtungen
- Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Publizistik, Journalistik
Kontakt
Karl-Gerold-Stiftung
Karl-Gerold-Platz 1
60594 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2199-3316
Telefax: +49 69 5600-3814
E-Mail: w.lauth@fr-online.de
Internet: www.karl-gerold-stiftung.de/
Ansprechpartner
Karl-Gerold-Stiftung
Telefon: +49 6172-42961
E-Mail: F.Mayr@fr.de
Internet: www.karl-gerold-stiftung.de/