
Stiftung für Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen
Thüringen-Stipendium
Allgemein
Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen hat u. a. den Zweck, durch die Schaffung eines Thüringen-Stipendiums sowie weiterer Fördermaßnahmen junge Ärzte an den Freistaat Thüringen zu binden und somit bedarfsbezogen die ambulante ärztliche Versorgung zu fördern.
Art der Förderung
Die Förderung wird als monatliche oder einmalige Zuwendung an die Ärzte in Weiterbildung für den Zeitraum der Weiterbildung gewährt. Die Förderung erfolgt in Höhe von maximal 250 EUR monatlich pro vollzeitbeschäftigte Assistentenstelle, bei Teilzeit erfolgt die Förderung anteilig. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Thüringen-Stipendium zu versteuern ist. In welcher Höhe erfragen Sie bitte bei ihrem Steuerberater. (Die Verpflichtung zur Steuerpflicht können Sie unter - Häufige Fragen - nachlesen.) Die maximal zulässige Förderungsdauer eines Arztes in Weiterbildung beträgt höchstens 60 Monate.
Es handelt sich hierbei um steuerpflichtige Einnahmen. Für die Versteuerung des Stipendiums hat der Antragsteller selbst Sorge zu tragen.
Der Bedarf an Förderstellen wird jährlich angepasst.
Voraussetzungen
Ärzte in Weiterbildung, die den Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder den Facharzt für Augenheilkunde im Freistaat Thüringen absolvieren, können nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsbeirates eine Förderung erhalten.
Bewerbung
Für die Beantragung eines Stipendiums stehen folgende Vordrucke zum Download zur Verfügung:
Antragsformular: https://www.savth.de/thueringen-stipendium.html?file=files/Dokumente%20%26%20Downloads/Antragsformular_Stipendium.pdf
Anlage 1 zum Antrag (Erklärungen): https://www.savth.de/thueringen-stipendium.html?file=files/Dokumente%20%26%20Downloads/Anlage_2_Erklaerungen_zu_Verpflichtungen.pdf
Anlage_1_Einwilligung zur Datennutzung: https://www.savth.de/thueringen-stipendium.html?file=files/Dokumente%20%26%20Downloads/Anlage_1_Einwilligung_zur_Datennutzung_.pdf
Dem Antrag auf ein Stipendium müssen folgende Unterlagen (sofern bereits vorhanden) beigefügt werden:
- Kopie Approbationsurkunde
- Kopie Weiterbildungsvertrag
- Nachweis über eine Aufstellung der bisherigen abgeleisteten Weiterbildungsabschnitte und welche Weiterbildungszeiten noch abzuleisten sind (von der Landesärztekammer Thüringen)
- Nachweis einer gültigen Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer Thüringen durch den Praxisinhaber/Medizinisches Versorgungszentrum (falls vorhanden)
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
- Förderung von Absolventen
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Berufsausbildung / Weiterbildung
Angestrebter Abschluss
- Staatsexamen
Geförderte Fachrichtungen
- Medizin, Gesundheitswesen: Medizin
Kontakt
Stiftung für Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Telefon: +49 3643 559-950
Telefax: +49 3643 559-951
E-Mail: info@savth.de
Internet: www.savth.de
Ansprechpartner
Stiftung für Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen
Telefon: +49 3643 559-950
Telefax: +49 3643 559-951
E-Mail: info@savth.de
Internet: www.savth.de/thueringen-stipendium.html