
FÖPS - Förderverein für Politik- und Sozialwissenschaften an der Universität Stuttgart e.V.
Förderung für Studierende
Allgemein
Der Förderverein für Politik- und Sozialwissenschaften an der Universität Stuttgart e.V. hat u.a. die ideelle und finanzielle Förderung der Lehr- und Forschungstätigkeit und schwerpunktmäßig die Förderung von Studierenden zum Ziel.
Dadurch soll die Vermittlung von wissenschaftlichen Ergebnissen an eine breitere Öffentlichkeit sowie die Qualität der studentischen Ausbildung unterstützt und verbessert werden.
Art der Förderung
Förderbereiche: Finanziell unterstützt werden können: Wissenschaftliche und berufsbefähigende Projekte und Publikationen; unbezahlte Praktika (die nicht am Wohnort des Beantragenden oder in der Region Stuttgart absolviert werden), insbesondere unbezahlte Auslandspraktika; Bücherbeschaffung (Publikationen, die weder in der baden-württembergischen Landesbibliothek noch in der Universitätsbibliothek Stuttgart verfügbar sind); Auslandssemester; Teilnahme an Summer Schools; wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge. Dadurch soll die Vermittlung von wissenschaftlichen Ergebnissen an eine breitere Öffentlichkeit sowie die Qualität der studentischen Ausbildung unterstützt und verbessert werden.
Die Höhe der insgesamt zu vergebenden Mittel richtet sich nach dem bei der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresförderetat.
Voraussetzungen
Fördermittel können von einzelnen Studierenden, von Studierenden- oder Projektgruppen, Teilen des Instituts oder dem gesamten Institut sowie sonstigen Einzelpersonen beantragt werden, wobei im Entscheidungsfall ein Antrag von Studierenden mit Priorität behandelt wird. Der Vorstand entscheidet bei den Vorstandssitzungen über die Förderungswürdigkeit der Vorschläge und die Vergabe von Mitteln. Bei Vorliegen mehrerer Anträge werden die Anträge mit folgenden Prioritäten behandelt: 1. Anträge von FÖPS-Mitgliedern, 2. (sonstige) studentische Anträge, 3. sonstige Anträge.
Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln sind die Vollständigkeit, die Begründung und die wissenschaftliche Relevanz des Antrags. Werden dem Verein projektbezogene Gelder gespendet, werden diese nach dem vereinsüblichen Antrags- und Abrechnungsmodus den entsprechenden Projekten zugeteilt.
Bewerbung
Der Antrag muss das Antragsformular sowie eine klare Projektbeschreibung, einen Terminplan, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die vom Antragsteller gewünschte Fördersumme umfassen. Förderanträge müssen fristgerecht zu einem der folgenden Termine beim FÖPS-Vorstand eingereicht werden: 15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember. Im Einzelfall kann von diesen Modalitäten mit Begründung abgewichen werden.
Nachdem der Vorstand über eine Teil- oder Vollfinanzierung entschieden hat, erfolgt die Überweisung der Mittel nach Einreichung der Belege/Rechnungen beim Kassierer. Im Einzelfall kann von diesen Modalitäten mit Begründung abgewichen werden.
Die Fördersumme wird zu Beginn der Förderung festgeschrieben. Sie kann nicht ergänzt oder verlängert werden. Bei zusätzlichem Förderungsbedarf muss ein neuer Förderungsantrag gestellt werden.
Stellt ein Mitglied des FÖPS-Vorstandes einen Antrag auf Förderung, wird dieses Vorstandsmitglied von der Beratung des Antrags ausgeschlossen. Die übrigen Vorstandsmitglieder sowie drei weitere FÖPS-Mitglieder müssen dem Förderantrag zustimmen, damit dieser positiv beschieden werden kann.
Weitere Informationen
Förderungskategorien
- Forschungsprojekte
- Praktikum im Ausland
- Studium im Ausland
- Sach- und Reisekosten
- Praktikum
Zielregionen
- Deutschland
Bildungsphase
- Studium
- Promotion
Angestrebter Abschluss
- Bachelor
- Master
Geförderte Fachrichtungen
- Gesellschafts- und Sozialwissenschaften: Politikwissenschaft, Politologie
Kontakt
FÖPS - Förderverein für Politik- und Sozialwissenschaften an der Universität Stuttgart e.V.
Breitscheidstraße 2
70174 Stuttgart
E-Mail: info@foeps-ev.de
Ansprechpartner
Förderverein für Politik- und Sozialwissenschaften an der Universität Stuttgart e.V.
E-Mail: foerderung@foeps-uni-stuttgart.de
Internet: foeps-uni-stuttgart.de/foerderung/foerderrichtlinien-2/