Aufarbeitung der SED-Diktatur
Das vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1998 verabschiedete Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur formulierte den Auftrag der Stiftung, "in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wach zu halten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen." (§ 2 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes)
Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur betrachtet diesen Auftrag als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Lösung einer dauerhaften und interdisziplinären Verankerung der zeithistorischen Auseinandersetzung mit der Geschichte und den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR sowie der deutschen Teilung in Wissenschaft und Lehre bedarf. Mit ihrem Stipendienprogramm möchte die Stiftung hierzu einen Beitrag leisten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu anregen, sich mit diesem Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte zu beschäftigen. Für ein Stipendium können sich alle Hochschulabsolventen und angehende Habilitanden bewerben, deren Promotions- oder Habilitationsvorhaben thematisch dem Stiftungszweck entsprechen.
Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und –absolventen bzw. promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller in Frage kommenden Fachgebiete bis zum 31. Juli 2009. Die Förderung soll zum 1. Januar 2010 aufgenommen werden. Die Laufzeit der Promotionsstipendien beträgt zwei, die des Habilitationsstipendiums drei Jahre.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsvorstand auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirates Wissenschaft der Stiftung Aufarbeitung sowie von Gutachten zu den einzelnen Anträgen. Für die Entscheidungsfindung ist die wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens, die Qualifikation des Antragstellers sowie die Anlage und Schlüssigkeit des Arbeitsplans, die plausible Begrenzung der Thematik, eine angemessene Methodenwahl, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Darlegung der Quellengrundlage und die Durchführbarkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Zeit ausschlaggebend. Übersteigt die Zahl der förderungswürdigen Anträge die der zu vergebenden Stipendien, so behält sich die Stiftung das Recht vor, jenen Vorhaben Vorrang einzuräumen, die sich dem Themenkreis "Widerstand, Opposition und nonkonformes Verhalten in der SBZ/DDR" annehmen. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur möchte auf diese Weise das Augenmerk der Forschung auf jene Menschen lenken, die sich zwischen 1945 und 1989 in der SBZ/DDR dem Herrschaftsanspruch der SED verweigert haben.
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Stipendienprogramm 2010
Kronenstraße 05
10117 Berlin
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Telefon: +49 30 3198 95-0
Telefax: +49 30 3198 95-210
Internet: http:// www.stiftung-aufarbeitung.de
Die Sammelmappe ist leer.
Durch Leerzeichen getrennte Suchworte werden standardmäßig mit einem logischen ODER verknüpft.
Ein führendes Pluszeichen gibt an, dass das betreffende Wort in jedem zurückgegebenen Datensatz vorhanden sein muss.
Verwenden Sie ein Stern hinter Ihrem Suchbegriff um auch Wortteile zu finden
Die einzelnen Suchoptionen (Häkchen) in den Feldern Bildungsphase, Zielland und Stipendium werden generell mit einem ODER verknüpft gesucht.