Auslands-Förderstipendium
Gefördert werden prinzipiell Studien-Auslandsaufenthalte Studierender aller Fachrichtungen, die sich für den internationalen Austausch engagieren.
Die Förderung für einen zeitlich begrenzten Auslands-Aufenthalt (i.d.R. max. 1 Jahr) beträgt je nach Erfordernissen zwischen einmalig 1.000 und ca. 10.000 EUR.
Erfüllung der in den Richtlinien der Stiftung näher beschriebenen Anforderungen, u.a. darf der Bewerber nicht bereits eine Förderung durch eine andere Stiftung erhalten.
Vorliegende Zusage der ausländischen Hochschule für den geplanten Auslandsaufenthalt.
Auf der Homepage der Stiftung ist jeweils angegeben, an wen aktuell die Bewerbung zu richten ist, da die Auswahl der Bewerber im Wechsel an verschiedenen Standorten von SCHOTT durchgeführt wird.
Heinrich J. Klein Förderstiftung
SCHOTT AG, Hattenbergstrasse 10
55122 Mainz
Telefon: +49 6131 66-3940
Internet: http://www.hj-klein-stiftung.de/
Bahr. Karin
+49 6131 663940
http://www.hj-klein-stiftung.de/
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