Stipendienlotse - Die Stipendiendatenbank des BMBF
konrad_adenauer_stiftung

Konrad-Adenauer-Stiftung

Ausländerförderung

Allgemein


Das Auswärtige Amt stellt der Konrad-Adenauer-Stiftung seit 1970 Mittel zur Förderung ausländischer Studierender und Graduierter zur Verfügung.
Die Stiftung leistet mit der finanziellen und ideellen Förderung ausländischer Studierender und Graduierter einen Beitrag zur wissenschaftlichen Ausbildung künftiger Führungskräfte. Sie hat die Erwartung, dass die Stipendiaten in ihren Heimatländern als Multiplikatoren in Wissenschaft und Kultur, Verwaltung und Politik, in den Medien und für ihre Länder in internationalen Organisationen tätig sind.
Die KAS nutzt die Möglichkeit, die Stipendiaten ideell durch ein studienbegleitendes Bildungsprogramm auf zukünftige Aufgaben vorzubereiten. Durch diesen Einsatz gelingt es der Stiftung, kompetente Partner in vielen Ländern der Welt zu gewinnen. Die Stipendiaten leisten bereits für die Dauer ihres Studiums oder ihrer Arbeit an einer Dissertation einen Beitrag zur Internationalität deutscher Universitäten. Die Integration der ausländischen Akademiker in die ideelle Förderung trägt gleichzeitig zur Bildung dauerhafter Netzwerke deutscher und ausländischer Eliten bei.

Art der Förderung

Die Dauer der Förderung richtet sich nach den Voraussetzungen und Studienzielen sowie den nachgewiesenen Studienleistungen. In der Regel wird das Stipendium bis zu drei Jahren gewährt. Eine darüber hinausgehende Förderung kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden, wenn in absehbarer Zeit ein für die Tätigkeit im Heimatland notwendiger Studienabschluß erreicht werden kann.

Finanzielle Förderung:
Die Stipendiensätze gelten für Unverheiratete, bei Verheirateten wird das in Deutschland erzielte Einkommen des Ehepartners angerechnet. Angerechnet werden ebenfalls Einkünfte der Stipendiaten, die den Betrag von 322,-- € pro Monat überschreiten.
- Graduierte erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von (Kategorie II) 750,-- €
- Doktoranden, sofern sie die Voraussetzungen zum Zugang zur Promotion an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland ohne Auflagen
erfüllt haben, sowie Stipendiaten mit einem dem deutschen Universitätsdiplom vergleichbaren Hochschulabschluss, die zu Forschungszwecken nach
Deutschland kommen und die bei Beginn der Stipendienlaufzeit eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können,
erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von (Kategorie III) 920,-- €
- für den in der Bundesrepublik Deutschland weilenden Ehepartner wird ein Familienzuschlag von monatlich 276,-- € gezahlt, sofern der Ehepartner
nicht über Einkünfte von mehr als 322,-- € pro Monat verfügt bzw. kein Stipendium erhält.
- für jedes mitreisende Kind der (des) Stipendiatin(en) wird monatlich ein Zuschlag gezahlt in Höhe von 154,-- €
- die Stipendiaten erhalten monatlich einen Zuschuß zur Kranken- und Pflegeversicherung, der entsprechend der Beitragshöhe festgesetzt wird.

Ideelle Förderung:
- am Hochschulort bestehen Stipendiatengruppen der KAS, in die die Stipendiaten aus dem In- und Ausland integriert werden.
- an den Hochschulorten beraten Vertrauensdozenten der Konrad-Adenauer-Stiftung die Stipendiaten in fachlichen und persönlichen
Angelegenheiten.
- Tutoren, die mit den Vertrauensdozenten und den Stipendiatengruppen eng zusammenarbeiten, helfen den Stipendiaten am Hochschulort. Sie
stehen für eine Beratung in rechtlichen und sozialen Fragen zur Verfügung.
- zur Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse nehmen alle Stipendiaten an den studienbegleitenden und fächerübergreifenden Seminaren der
KAS teil.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderung sind:
- überdurchschnittliche Studienleistungen
- persönliche Eignung
- politisches bzw. soziales Engagement

Voraussetzung für eine Inlands-Bewerbung ist der Nachweis der Zulassung zum bzw. der Immatrikulation in einem Haupt-, Aufbau- oder Promotionsstudiengang an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule in Deutschland. Die Bewerbung von Kandidaten, deren Zwischen- oder Vordiplomprüfung noch bevorsteht, oder deren im Ausland erbrachte Studienleistungen eine Einstufung in den Hauptstudiengang hierzulande nicht zulassen, kann nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für eine Auslands-Bewerbung sind der Nachweis des Erwerbs eines Hochschulexamens nach Beendigung eines mindestens vierjährigen Studiums im Ausland. Es müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Zertifikats „Deutsch" (Goethe Institut) nachgewiesen werden, und es muss die Bereitschaft bestehen, nach Abschluss des Studienvorhabens in Deutschland ins Heimatland zurück zu kehren.

Nicht gefördert werden können Ausländer/innen,
- die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 30. Lebensjahr vollendet haben
- beabsichtigen, an hiesigen Fachhochschulen oder an Hochschulen außerhalb Deutschlands zu studieren
- beabsichtigen, ohne Nachweis einer Aufnahmeprüfung, an hiesigen Musik- oder Kunsthochschulen ein Studium aufzunehmen
- eine human- oder zahnmedizinische Facharztausbildung anstreben.

Die Bewerbung von Staatsangehörigen, in deren Ländern keine Auslandsauswahltagung vorgesehen oder deren Land nicht eigens erwähnt ist, kann für ein Auslands-Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Desgleichen sind Kandidaten, die im Ausland ein human- oder zahnmedizinisches Studium absolviert haben, von der Teilnahme am Auslands-Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Bewerbung

Um die Aufnahme in die Förderung der Konrad-Adenauer-Stiftung muß sich jeder selber bewerben. Bewerbungsformulare erhalten Interessenten entweder von Auslandsmitarbeitern des Arbeitsbereichs "Internationale Zusammenarbeit" der Konrad-Adenauer-Stiftung (INT) oder durch Anfrage bei der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. in Sankt Augustin.
In Ländern, in denen Auslandsmitarbeiter der KAS tätig sind, ist die Bewerbung bei dem Auslandsmitarbeiter einzureichen. Bewerber aus Ländern, in denen kein Auslandsmitarbeiter der KAS tätig ist, reichen Ihre Bewerbung bei der Zentrale der KAS ein.

Ausländische Stipendienbewerber, die bereits in Deutschland studieren, werden gebeten zur Bewerbung für das Inlands-Auswahlverfahren den Vorfragebogen – ausgefüllt und unterschrieben – zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf auf dem Postweg ab April bis Ende Juli an die unten genannte Adresse zu senden. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.Die für die Antragstellung benötigten Formblätter sind bei der KAS erhältlich und im Internet unter www.kas.de abrufbar.

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
- Ausländerförderung -
Postfach 1420
53732 Sankt Augustin
Deutschland

Weitere Informationen

Förderungskategorien

  • alle Förderungskategorien
  • Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
  • Förderung von Absolventen

Zielregionen

  • Deutschland

Zielgruppen

  • Ausländische Studierende

Bildungsphase

  • Studium
  • Promotion

Geförderte Fachrichtungen

  • alle Fachrichtungen

Kontakt

Konrad-Adenauer-Stiftung
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin

Telefon: +49 2241 246-0
Telefax: +49 2241 246-2591
Internet: http://www.kas.de/

Ansprechpartner

Martina Nabsdyjak
+49 2241 246-2321
+49 2241 246-2573

http://www.kas.de/wf/de/42.37/

 

Sammelmappe

Kurzhilfe

Freitextsuche

Durch Leerzeichen getrennte Suchworte werden standardmäßig mit einem logischen ODER verknüpft.

Ein führendes Pluszeichen gibt an, dass das betreffende Wort in jedem zurückgegebenen Datensatz vorhanden sein muss.

Verwenden Sie ein Stern hinter Ihrem Suchbegriff um auch Wortteile zu finden

Suchoptionen

Die einzelnen Suchoptionen (Häkchen) in den Feldern Bildungsphase, Zielland und Stipendium werden generell mit einem ODER verknüpft gesucht.