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Friedrich-Naumann-Stiftung

Ausländische Studien- und Promotionsförderung

Allgemein

Begabtenförderung der Stiftung für die Freiheit

Wenn Sie zu den fachlich überzeugenden Schülern, Studierenden und Graduierten gehören, Ihre Lebenseinstellung liberal ist und Sie entsprechend handeln, dann sind Sie bei uns richtig.

Freiheit heißt sich entwickeln können, daher geben wir unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten einen Vertrauensvorschuss: Wir trauen ihnen zu, nicht nur fachlich Erfolg zu haben, sondern auch unsere ideelle Förderung durch persönliches Engagement verantwortlich mit zu gestalten.

Selbstorganisation ist daher das Schlüsselwort der Förderung junger Menschen durch die Stiftung für die Freiheit! Die Möglichkeit zur Gestaltung weckt Talente, stärkt den Einzelnen in der Gemeinschaft und vermittelt das notwendige Selbstbewusstsein für den zukünftigen Lebensweg.

Art der Förderung

Ausländische Studierende und alle Promovierenden erhalten elternunabhängige Stipendien.
Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amtes berechnet und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Nicht gefördert werden Studienaufenthalte im Ausland.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß § 8 BAföG als "Bildungsinländer" gelten, können gesondert gefördert werden. Ihr Status muss mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich nachgewiesen werden (BAföG-Amt).

Materielle Förderung:
- Die Höhe der Stipendien richtet sich nach dem Studierenden- bzw. Promovierendenstatus.
- Die Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden!
- Familien werden vielfältig unterstützt.

Ideelle Förderung, die mit der Einführungsveranstaltung und dem Grundlagenseminar zum Liberalismus beginnt und sich über den Stipendiaten-Konvent, die Treffen mit Vertrauensdozenten und einer Vielzahl von selbstorganisierten Seminaren fortsetzt.
Das Ziel: kompetentes und verantwortungsbewusstes Handeln anzueignen, um es im Sinne einer liberalen Grundhaltung zum Wohl der Gesellschaft einzusetzen

Voraussetzungen

Die Stiftung erwartet von ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten ein waches Interesse für Politik. Sie sind dazu verpflichtet, in jedem Jahr an mindestens zwei mehrtägigen Seminaren der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit oder liberaler Landesstiftungen teilzunehmen.
Zu den Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten an der jeweiligen Hochschule sind regelmäßige Kontakte zu pflegen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen ihr Examen mit guten bis sehr guten Noten in angemessener Frist ablegen.
Darüber hinaus erhofft sich die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit von ihren Geförderten während und nach der Stipendienzeit Gemeinschaftssinn, gegenseitige Unterstützung und Verbundenheit.

Mit der ausländischen Studienförderung werden qualifizierte Studierende an deutschen Hochschulen gefördert. Ausländische Studierende können sich nach einer akademischen Zwischenprüfung (Vordiplom oder Bachelor), allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben.

Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen (Bewerbungsbogen, Gutachten, Lebenslauf, das Exposé bei Promovierenden).

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Gutachten, müssen bis zum 31. Mai oder bis zum 30. November eines Jahres eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderung beginnt zum jeweils folgenden Semesterbeginn.
- Bewerbung zum Maitermin = Förderung ab Oktober des gleichen Jahres
- Bewerbung zum Novembertermin = Förderung ab April des Folgejahres

Unter den Bewerbungen wird eine Vorauswahl getroffen, bei der darauf geachtet wird, dass die Unterlagen den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen und die Bewerber nach Aktenlage im anschließenden Auswahlverfahren eine reelle Chance haben.
Wer in dieser Vorprüfung erfolgreich ist, erhält eine Einladung zur Auswahltagung.

Bei der Auswahltagung werden die Bewerberinnen und Bewerber in Einzelgesprächen von Mitgliedern des unabhängigen Auswahlausschusses in einem objektivierenden Verfahren nach ihren fachlichen Leistungen, ihrer Persönlichkeit und ihrem Engagement beurteilt, wobei allen drei Kriterien eine gleiche Gewichtung zukommt.
Die Auswahltagungen finden in der Regel Ende Februar/Anfang März und Ende August statt.

Weitere Informationen

Förderungskategorien

  • Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)

Zielregionen

  • Deutschland

Zielgruppen

  • Ausländische Studierende

Bildungsphase

  • Studium
  • Promotion

Geförderte Fachrichtungen

  • alle Fachrichtungen

Kontakt

Friedrich-Naumann-Stiftung
Karl-Marx-Str. 2
14482 Potsdam

Telefon: +49 33 17 019-349
Telefax: +49 33 17 019-222
Internet: http://www.freiheit.org

Ansprechpartner

Mohammad Shahpari
+49 331 7019-349
+49 331 7019-222

http://www.freiheit.org/webcom/show_article.php/_c-184/_nr-2274/_lkm-125/i.html

 

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