Bosch Jugendhilfe
Wer den Nachwuchs fordert und fördert, der handelt vorausschauend. Seit 1938 bietet die Bosch-Jugendhilfe der Robert Bosch GmbH Tarif-Mitarbeitern und vor allem deren Kindern ihre Unterstützung an, wenn es darum geht, höhere schulische und universitäre Abschlüsse zu erreichen oder berufliche Ziele zu verwirklichen. Anlass zur Gründung der Nachwuchsförderung war seinerzeit das 25-jährige Bestehen der Lehrlingsabteilung im Hause Bosch. Der humanistische Grundgedanke der Förderung beruht auf der Feststellung, dass Talent keine Frage des Geldes ist. Das war schon Robert Bosch sehr wichtig. So ging es ihm stets darum, Begabung und Fleiß unabhängig vom Geldbeutel zu entdecken und zu fördern. Eine Unterstützung allein der Eliten war nicht sein Ziel.
Mit 300.000 Reichsmark, gestiftet von der Robert Bosch GmbH, startete die Bosch-Jugendhilfe ihr Förderprogramm für begabte Jugendliche. Im Paragraph I der Gründungsurkunde heißt es dazu: "Sie will durch ihre Mittel begabten, würdigen, bedürftigen Lehrlingen und sonstigen Jugendlichen des Hauses Bosch zu einer höheren (...) Ausbildung verhelfen. In gleicher Weise soll sie ebensolchen Kindern von Gefolgschaftsangehörigen und deren Witwen den Besuch einer höheren Schule ermöglichen und, falls ratsam, zur weiteren Ausbildung für einen gehobenen Beruf Unterstützung gewähren."
Die Bosch-Jugendhilfe ist eine Abteilung der Robert Bosch GmbH innerhalb der Zentralabteilung Personalgrundsatzfragen. Sie wurde am 2. Juni 1938 gegründet.
Die Bosch-Jugendhilfe verfolgt mit ihrer Förderung vor allem drei Ziele. Zum einen will sie qualifizierte junge Menschen entwickeln und vertraut zum anderen auf die positiven pädagogischen Aspekte der Leistungsförderung. Darüber hinaus soll die Unterstützung auch als finanzielle Hilfe verstanden werden; wenn eben Begabung und Fleiß größer sind als die vorhandenen finanziellen Mittel.
Gefördert werden Ausbildungen an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen. In Ausnahmefällen werden auch Gelder für den Besuch der Oberstufe an Gymnasien oder kaufmännischen bzw. gewerblichen Schulen ausgeschüttet. Das gewählte Studienfach selbst ist nicht entscheidend.
Die Bosch-Jugendhilfe erwartet, dass die von ihr Geförderten alles daran setzen, ihr Studienziel zu erreichen. Halbjährlich sind Leistungsnachweise vorzulegen (u. a. Studienbericht nach jedem Semester). Bei unbefriedigenden Zwischenergebnissen kann die Förderung eingestellt werden. Änderungen der Wohn- oder Studienanschrift und der finanziellen Verhältnisse (z. B. Ableistung eines Praktikums mit Vergütung) müssen der BJHI mitgeteilt werden.
Die Begabtenförderung der Bosch-Jugendhilfe (BJHI) kommt Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Robert Bosch GmbH bzw. der inländischen Tochtergesellschaften zugute sowie Bosch-Mitarbeitern selbst, die z. B. im Anschluss an ihre Ausbildung eine Höherqualifizierung oder ein Studium anschließen. Wer auf eine mindestens zweijährige Betriebszugehörigkeit zurückblicken kann, kann für sich oder seine Kinder ein Büchergeld beantragen.
Wer sich bewerben möchte, muss seinen Antrag bis zum 1. März oder 1. September eines Jahres bei der Geschäftsstelle der BJHI in
Stuttgart-Feuerbach, Wernerstr. 1, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/ 811-46498 einreichen.
Geschäftsstellenleiterin Marion Oertel-Nau beantwortet Ihre Fragen zur Antragstellung.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Robert Bosch GmbH Bosch-Jugendhilfe
Wernerstraße 1
70469 Stuttgart
Marion Oertel-Nau
+49 711 811-46498
+49 711 811-5117322
http://www.bosch-jugendhilfe.de
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