Stipendienlotse - Die Stipendiendatenbank des BMBF

August-Schmidt-Stiftung

Ausbildungsbeihilfe durch die AUGUST-SCHMIDT-STIFTUNG

Allgemein

Die Stiftung hat die spezielle Aufgabe, Waisen von Arbeitnehmern, die im Organisationsbereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit tödlich verunglückt oder an den Unfallfolgen sowie an Silikose, Siliko-Tuberkulose, Asbestose, Asbestose mit Lungenkrebs oder Mesotheliom (Asbest) verstorben sind, vom vollendeten 12. bis 27. Lebensjahr Beihilfen für ihre Aus- und Fortbildung zu gewähren.
Ein Abweichen von der Altersgrenze ist im Einzelfall durch Entscheidung des Vorstandes möglich.

Art der Förderung

Die Höhe des Beihilfehöchstsatzes wird in Anpassung an die Leistungen des Rentenanpassungsgesetzes jährlich vom Kuratorium beschlossen.
Seit dem 01. Juli 2009 beträgt der Beihilfehöchstsatz 720,00 €.

Übersteigt das persönliche Einkommen der Waise den Beihilfehöchstsatz, muss der Antrag leider abgelehnt werden.

Voraussetzungen

In die Betreuung der Stiftung kann nur diejenige Waise kommen, die

1. mindestens 12 Jahre alt ist,

2. eine Rente der Berufsgenossenschaft bezieht (Anerkennung eines
Arbeits- oder Wegeunfalles bzw. der Berufskrankheiten Silikose,
Siliko-Tuberkulose, Asbestose, Asbestose mit Lungenkrebs oder
Mesotheliom - Asbest -),

3. sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
(einschließlich Studium, Wehr-/Zivildienst, FSJ / FÖJ) befindet und

4. deren persönliches Einkommen den Beihilfehöchstsatz nicht übersteigt.

Zum persönlichen Einkommen der Waise gehören

- die Rente aus der Unfallversicherung,
- die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- sowie ein evtl. Verdienst (z. B. Berufsausbildungsvergütung, Wehr-/Zivildienstsold).

Weitere Informationen

Förderungskategorien

  • Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)
  • Preise und Auszeichnungen

Zielregionen

  • Deutschland

Zielgruppen

  • Waisen

Bildungsphase

  • Schulische Ausbildung
  • Berufliche Ausbildung / Weiterbildung
  • Studium

Geförderte Fachrichtungen

  • alle Fachrichtungen
  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Gestaltung/Design
  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Kunst, bildende
  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Musik, darstellende Kunst
  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Sprach- und Sprechwissenschaften einschließlich Phonetik, Linguistik, Rhetorik
  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Theaterwissenschaft

Kontakt

August-Schmidt-Stiftung
Alte Hattinger Str. 19
44789 Bochum

Telefon: +49 234 319-114/115
Telefax: +49 234 319-514
Internet: http://www.august-schmidt-stiftung.de/

Ansprechpartner

Angelika Wenner
+49 234 319-114
+49 234 319-514

http://www.august-schmidt-stiftung.de

 

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