Stipendienlotse - Die Stipendiendatenbank des BMBF
Hochschule_fuer_Musik_und_Darstellende_Kunst_Stuttgart

Gesellschaft der Freunde der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Stuttgart e.V.

Beiträge zur Lebenshaltung

Allgemein

Die Gesellschaft fördert besonders begabte Studierende, hilft Studierenden in schwierigen finanziellen Situationen durch die Vergabe von Stipendien, gewährt Kostenzuschüsse zur Teilnahme an Wettbewerben und externen Meisterkursen, beteiligt sich an der Ausrichtung hausinterner Wettbewerbe, setzt sich ein für die Ausrichtung von Nachwuchskonzerten und unterstützt die Hochschule bei der Erfüllung ihrer künstlerischen und pädagogischen Aufgaben in wichtigen, von öffentlichen Mitteln nicht abgedeckten Bereichen.

Art der Förderung

Stipendien mit einer vorgesehenen Laufzeit über mehrere Semester stehen unter dem Vorbehalt des
Eingangs entsprechender Spenden und der Einreichung eines Folgeantrags.
1. Einmaliges Stipendium:
Einmalige Zahlungen sind i. d. R. in den Eingangssemestern (1./2. Sem.) und darüber hinaus bei
begrenzten finanziellen Engpässen vorgesehen.
2. Semesterübergreifendes Stipendium:
Semesterübergreifende Stipendien werden i. d. R. mit einer Laufzeit bis zu 3 Semestern und vorwiegend in den grundständigen Studiengängen gewährt.
3. Namens-Stipendium:
Namens-Stipendien werden bis zu 4 Semestern zum Abschluss eines Studiengangs (Bachelor, Master oder Solistenklasse) gewährt. Es werden jeweils nur wenige vergeben und der Anspruch an die Leistung des Studierenden ist hoch. Ebenso wird auch hier eine gewisse Bedürftigkeit vorausgesetzt. Die Finanzierung übernimmt häufig ein Kooperationspartner (Stiftung, Firma oder Bank). Der Förderer wird im Abschlusszeugnis des/der Studierenden vermerkt.

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Studenten der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart.
Grundsätzliche Voraussetzungen sind eine positive Leistungsbeurteilung und die (subjektive) Bestätigung der Bedürftigkeit durch den/die Hochschullehrer/in.

Bewerbung

Die Antragsformulare für Beiträge zur Lebenshaltung und für die Stellungnahme des Hochschullehrers gibt es direkt bei bei der Hochschule (Frau G. Mezger, Zi. 9.28) oder als Download im Internet.
Abgabetermine sind im Januar fürs folgende Sommersemester und im Juli fürs folgende Wintersemester,
die genauen Termine werden im Internet bekannt gegeben.
Über die Vergabe der Förderung wird in einer Vergabe-Kommission entschieden, in der Vertreter der Gesellschaft der Freunde, der Hochschulleitung und je ein Vertreter der 4 Fakultäten sitzen.

Weitere Informationen

Förderungskategorien

  • Allgemeine Förderung (Lebenshaltungskosten)

Zielregionen

  • Deutschland

Bildungsphase

  • Studium

Geförderte Fachrichtungen

  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Kunst, bildende
  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Musik, darstellende Kunst
  • Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung: Musikwissenschaft

Kontakt

Gesellschaft der Freunde der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Stuttgart e.V.
Urbanstraße 25
70182 Stuttgart

Telefon: +49 711 212-4636
Telefax: +49 711 212-4639
Internet: http://www.mh-stuttgart.de

Ansprechpartner

Gertrud Mezger
+49 711 212-4636
+49 711 212-4639

http://www.mh-stuttgart.de/hochschule/gdf/#zwischenbilanz

 

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