Die Mie-Stiftung ist eine rechtfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin.
Sie wurde aufgrund testamentarischer Verfügung der Stifterin Elisabeth Mie im Jahre 1957 errichtet. Sie ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und unterliegt der Staatsaufsicht Berlins.
Die Stiftung hat den Zweck, aus ihren Erträgnissen deutsche, elternlose, evangelische, bedürftige Mädchen (Vollwaisen) zu unterstützen.
Der Wert des Stiftungsvermögens beträgt ca. 0,8 Mio. EUR. Die jährlich auszuschüttenden Erträgnisse betragen ca. 25.000,-- EUR.
Die Stiftung hat den Zweck, aus ihren Erträgnissen deutsche, elternlose, evangelische, bedürftige Mädchen (Vollwaisen) zu unterstützen.
Soweit die Erträgnisse nicht für die Unterstützung von Vollwaisen ausgegeben werden können, dürfen auch deutsche, evangelische, bedürftige Mädchen, denen ein Elternteil fehlt (Halbwaisen), unterstützt werden. Als bedürftige Mädchen werden Mädchen und Frauen unter 30 Jahren angesehen, die über kein nennenswertes Vermögen und kein Einkommen verfügen, das das Vierfache bzw. wenn sie alleinstehend sind, das Fünffache des Regelsatzes nach dem Bundessozialhilfegesetz übersteigt.
Anträge auf Förderung sind schriftlich zu richten an den Alleinvorstand der Stiftung:
Wolf-Dietrich Wahle
Ritterstraße 16
12207 Berlin
Mie-Stiftung
Ritterstraße 16
12207 Berlin
Telefon: +49 30 7723-600
Telefax: +49 30 76803-376
Internet: http://www.mie-stiftung.de
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