Stipendienlotse - Die Stipendiendatenbank des BMBF

Alexander von Humboldt-Stiftung

Bundeskanzler-Stipendium für künftige Führungskräfte

Allgemein

Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) vergibt aus Mitteln des Auswärtigen Amtes jährlich bis zu zehn Bundeskanzlerstipendien an Nachwuchsführungskräfte aus den USA, der Russischen Föderation und der Volksrepublik China, die in ihrem bisherigen Werdegang in besonderem Maße Führungspotenzial nachgewiesen haben. Das Programm steht unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und richtet sich an Vertreter(*) aller Berufe und Fachdisziplinen, unter besonderer Berücksichtigung der Geistes-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Ziel des Programms ist es, Nachwuchsführungskräften aus den genannten Ländern bereits in einem frühen Karrierestadium einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Nach ihrer Rückkehr und weiterem beruflichen Werdegang im Heimatland haben sie aufgrund der intensiven Deutschlanderfahrung das Potential, Mittler zwischen Deutschland und ihrem Heimatland in bedeutenden Positionen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zu werden.
Interessierte Kandidaten erstellen individuelle Projektvorhaben, die auf ihre jeweiligen beruflichen Entwicklungen und Zielsetzungen zugeschnitten sind. Es ist erforderlich, bereits vor dem Einreichen der Bewerbungen mit dem vorgesehenen Gastgeber (Mentor) in Deutschland Kontakt aufzunehmen, der die berufliche bzw. wissenschaftliche Betreuung während des Stipendienaufenthaltes gewährleisten sollte.

(*) Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint.

Art der Förderung

Stipendienleistungen
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich zwischen 2.150 EUR, 2.450 EUR oder 2.750 EUR (in Ausnahmefällen bis zu 3.650 EUR). Darin enthalten sind eine Mobilitätspauschale sowie ein Beitrag zur Kranken- und Haftpflichtversicherung.
Der Deutschlandaufenthalt beginnt für Stipendiaten mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen mit einem obligatorischen, bis zu viermonatigen Intensiv-Sprachkurs von Mai bis August. Das Stipendium wird für zwölf Monate verliehen und beginnt im September mit einem vierwöchigen Einführungsseminar in Bonn und Berlin, gefolgt von der eigenständigen Projektarbeit ab Oktober.
Im darauf folgenden Frühjahr nehmen die Stipendiaten an einer zweiwöchigen Studienreise durch Deutschland teil. Weitere Veranstaltungen im Rahmen des Stipendiums sind die Jahrestagung der AvH mit Empfang durch den Bundespräsidenten und ein Abschlusstreffen der Stipendiaten in Berlin mit Empfang im Bundeskanzleramt.
Verlängerungen des Stipendiums von bis zu drei Monaten sind möglich.

Zusätzliche Leistungen:
Forschungskostenzuschuss an das Gastinstitut in Höhe von monatlich 500,- €;
Sprachstipendium für einen ein- bis viermonatigen Intensivsprachkurs in Deutschland unmittelbar vor Beginn des Stipendienaufenthaltes (die Sprachkenntnisse können mit finanzieller Unterstützung der Alexander von Humboldt-Stiftung nach Verleihung des Stipendiums auch bereits im Heimatland vertieft werden; für Stipendiaten mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen ist ein bis zu viermonatiger Intensiv-Sprachkurs in Deutschland von Mai bis August obligatorisch);
Reisekostenpauschale für die An- und Rückreise des Stipendiaten, wenn diese Kosten nicht von dritter Seite getragen werden;
Zulagen für mitreisende Familienmitglieder für Aufenthalte von mindestens drei Monaten (Ehepartner bis zu 326,- € monatlich und pro Kind bis zu 204,- € monatlich);
Umfangreiche Alumniförderung nach erfolgreichem Abschluss des Deutschlandaufenthalts, insbesondere Förderung der Kontakte mit Kooperationspartnern in Deutschland während der gesamten beruflichen Karriere der Alumni.

Voraussetzungen

1.
Staatsangehörigkeit der USA, der Russischen Föderation oder der Volksrepublik China;
2.
Bachelor oder vergleichbarer akademischer Grad, wobei der Abschluss bei Stipendienbeginn (1. September des auf die Bewerbung folgenden Jahres) nicht länger als 12 Jahre zurückliegt;
3.
Ausführliche gutachtliche Stellungnahme einschließlich Betreuungszusage eines Gastgebers/Mentors in Deutschland; Einzelheiten des geplanten Projekts müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber/Mentor abgesprochen werden;
4.
Referenzgutachten (mindestens 3, maximal 5) von Personen, die über den beruflichen, persönlichen und ggf. wissenschaftlichen Hintergrund des Bewerbers Auskunft geben können;
Falls sich Interessenten zum Zeitpunkt der Bewerbung oder bis kurz vor der Bewerbung bereits mehr als 6 Monate außerhalb des Heimatlandes aufhalten/aufgehalten haben, können formale Gründe gegen eine Bewerbung sprechen. In einem solchen Fall ist es erforderlich, sich vor einer Bewerbung mit der Alexander von Humboldt-Stiftung (buka@avh.de) in Verbindung zu setzen.
Bereits von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderte Wissenschaftler können sich nicht im Bundeskanzler-Stipendienprogramm bewerben. Ihnen steht für die Förderung erneuter Forschungs-aufenthalte das Alumni-Programm der Stiftung offen. Personen, die bereits im Rahmen des Bundeskanzler-Stipendienprogramms gefördert wurden, können sich nicht für andere Forschungs-stipendien der Humboldt-Stiftung bewerben.

Bewerbung

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (gibt es auf der Homepage zum Download) müssen bis zum Bewerbungsschluss unter folgender Adresse eingegangen sein:
Alexander von Humboldt-Stiftung Auswahlabteilung Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland.
Alternativ zu der schriftlichen Form ist es auch möglich, die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail bis zum Bewerbungsschluss einzureichen. In diesem Fall muss zusätzlich nur das eigenhändig unterschriebene Bewerbungsformular im Original innerhalb von drei Wochen per Post nachgereicht werden (Eingang bei der Alexander von Humboldt-Stiftung). Alle sonstigen, per E-Mail eingereichten Bewerbungsunterlagen sollten nicht zusätzlich per Post übersandt werden.
Bewerbungen per E-Mail sind an die E-Mail-Adresse buka@avh.de zu richten.

Es ist die Aufgabe des Bewerbers, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Die vertrauliche Stellungnahme des vorgesehenen Gastgebers/Mentors kann von Ihrem Gastgeber zum Bewerbungs-schluss direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Sofort nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden können. Verspätet eingehende Anträge oder unvollständige Anträge können möglicherweise nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden.
Für eine Bewerbung sollten ausschließlich die aktuell gültigen Bewerbungsunterlagen verwendet werden.
Diese können von der Webseite der Alexander von Humboldtstiftung herunter geladen werden. Welche Unterlagen für eine Bewerbung erforderlich sind, können Sie den Hinweisen für eine vollständige Bewerbung entnehmen, die dem Bewerbungsformular beiliegen.

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen entscheidet ein unabhängiger Auswahlausschuss, welche Bewerber zu einem Interview mit dem Auswahlkomitee eingeladen werden. Die Interviews finden im Rahmen einer Auswahlsitzung im Heimatland des Bewerbers statt. Die Benachrichtigung über die Auswahlentscheidung erfolgt innerhalb weniger Tage nach der Auswahlsitzung. Zusätzliche Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den FAQ auf den Internetseiten der Alexander von Humboldt-Stiftung.
Weitere Informationen sowie Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten der Alexander von Humboldt-Stiftung verfügbar.
Interessenten für das Bundeskanzler-Stipendienprogramm für die USA können sich auch an das Büro der American Friends of the Alexander von Humboldt-Foundation wenden.

American Friends of the Tel: (202) 783-1907
Alexander von Humboldt Foundation Fax: (202) 783-1908
1012 14th Street NW, Suite 1015 e-mail: info@americanfriends-of-avh.org
Washington, DC 20005 URL: www.americanfriends-of-avh.org

(Bitte senden Sie keine Bewerbungen oder Referenzgutachten an das Büro der American Friends of the Alexander von Humboldt Foundation.)

Weitere Informationen

Förderungskategorien

  • Sprachkurse
  • Studium im Ausland
  • Wohn- und Arbeitsraum
  • Sach- und Reisekosten
  • Förderung von Absolventen

Zielregionen

  • Deutschland

Zielgruppen

  • Ausländische Studierende

Bildungsphase

  • Studium

Geförderte Fachrichtungen

  • alle Fachrichtungen

Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Jean-Paul-Straße 12
53173 Bonn

Telefon: +49 0228 833-0
Telefax: +49 0228 833-199
Internet: http://www.humboldt-foundation.de

Ansprechpartner

Auswahlabteilung
+49 228 833-0
+49 228 833-212

http://www.humboldt-foundation.de

 

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